Hierunter versteht man die Nutzung eines Grundstücks über einen festgeschriebenen Zeitraum, der häufig zwischen 50 und 99 Jahren liegt. Dafür fallen monatliche oder jährliche Zahlungen an, der sogenannte Erbbauzins. Heutzutage ist die Bezeichnung „Erbbaurecht“ gebräuchlich, wobei Erbpacht als Synonym verwendet wird.
Eine Immobilie mit Erbbaurecht schont den Geldbeutel und ist für einkommensschwache Familien eine Möglichkeit, den Traum vom Haus wahr werden zu lassen. Denn ein Immobilienkäufer erwirbt bei einer Erbpacht zwar eine Immobilie, aber nicht den Grund und Boden, auf dem sie steht. Der Grundstücksbesitzer räumt dem Immobilienkäufer ein Nutzungsrecht ein. Im Gegenzug zahlt der Immobilienkäufer die vorgennante Pachtgebühr, den sogenannten Erbbauzins. Er beträgt üblicherweise 4-5 % des Grundstückswertes. Zu Rückfragen und weitereb Informationen und Auskünften zum Thema "Erbbaurecht" stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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